Touristische Oldtimer Ausfahrt durch die Pfalz
mit Concours d’Elegance

vom 03. bis 04.07.2010

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Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Besitzer von klassischen Automobilen und Motorrädern bis Baujahr 1970. Die Fahrzeuge können gemäß Ihrer eingetragenen Sitzplätze mit mehren Personen besetzt werden.

Jeder Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und das gemeldete Fahrzeug muss vorschriftsmäßig versichert und angemeldet sein. Für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen muss der Nachweis einer Haftpflichtversicherung vorgelegt werden.

Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Fahrzeuge beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, eine Nennung ohne Angabe von Gründen abzulehnen!

Meldeschluss ist der 31.05.2010! Die Nennung ist erst nach Überweisung der Meldegebühr gültig!

 

Sponsoren

Veterama GmbH
Veterama

Mercedes Benz

Fürst von Metternich

Automuseum Dr. Carl Benz & CB Events

Fuchs Oil

 

Kraftstoff Fashion Design
Kraftstoff Design

 

Haftungsausschluss

Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Veranstaltung entstehen, und zwar gegen:

- Den Veranstalter und dessen Helfern
- Behörden und alle anderen Personen, die mit der Organisation und dem Ablauf der Veranstaltung in Verbindung stehen.
- Den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden.

Gegen:
- Die anderen Teilnehmer (Bei-, Fahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
- den /die eigenen Fahrer, Mitfahrer und eigene Helfer. Außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.

Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Dieser Haftungsverzicht gilt auch für eventuelle Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen der Startnummer und Veranstaltungskennzeichen entstehen.

Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers:

Sofern die Fahrer / Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeugs sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer eine schriftliche Einverständniserklärung abgibt.

Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Fahrer / Beifahrer alle oben aufgeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.

Verantwortlichkeit, Änderung, Ausschreibung, Absage der Veranstaltung:
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten
Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung oder einzelne Teile davon
abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Bei Nichterscheinen wird das Nenngeld nicht zurückerstattet.

 

 

Automuseum Dr. Carl Benz
Ilvesheimer Str. 26, 68526 Ladenburg
Anfahrtsskizze auf:
www.automuseum-dr-carl-benz.de