Touristische Oldtimer Ausfahrt durch die Pfalz
mit Concours d’Elegance
vom 03. bis 04.07.2010
Ausschreibung | Zeitplan | Aktuelles | Impressionen 2009
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Besitzer von klassischen Automobilen
und Motorrädern bis Baujahr 1970. Die Fahrzeuge können gemäß
Ihrer eingetragenen Sitzplätze mit mehren Personen besetzt
werden.
Jeder Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein
und das gemeldete Fahrzeug muss vorschriftsmäßig versichert
und angemeldet sein. Für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
muss der Nachweis einer Haftpflichtversicherung vorgelegt
werden.
Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Fahrzeuge beschränkt.
Der Veranstalter behält sich vor, eine Nennung ohne
Angabe von Gründen abzulehnen!
Meldeschluss ist der 31.05.2010! Die Nennung ist erst nach Überweisung
der Meldegebühr gültig!
Sponsoren
Haftungsausschluss
Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht
auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang
mit der ausgeschriebenen Veranstaltung entstehen, und zwar
gegen:
- Den Veranstalter und dessen Helfern
- Behörden und alle anderen Personen, die mit der Organisation
und dem Ablauf der Veranstaltung in Verbindung stehen.
- Den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit
der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt
Zubehör verursacht werden.
Gegen:
- Die anderen Teilnehmer (Bei-, Fahrer) deren Helfer, die Eigentümer,
Halter der anderen Fahrzeuge,
- den /die eigenen Fahrer, Mitfahrer und eigene Helfer.
Außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung
an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt
für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl
für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher
Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter
Handlung.
Dieser Haftungsverzicht gilt auch für eventuelle Schäden am
Fahrzeug, die durch das Anbringen der Startnummer und Veranstaltungskennzeichen
entstehen.
Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers:
Sofern die Fahrer / Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden
Fahrzeugs sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der
Fahrzeugeigentümer eine schriftliche Einverständniserklärung
abgibt.
Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung
nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Fahrer
/ Beifahrer alle oben aufgeführten Personen und Stellen von
jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
Verantwortlichkeit, Änderung, Ausschreibung, Absage der Veranstaltung:
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und
Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie
tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für
alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten
Schäden, soweit kein
Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere
Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden
angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen
oder auch die Veranstaltung oder einzelne Teile davon
abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt
ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen,
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen.
Bei Nichterscheinen wird das Nenngeld nicht zurückerstattet.
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